Bava Kamma 38

Kapitel 38

א והאמר ר' יוחנן אין חצי נזק חלוק לא לרשות היחיד ולא לרשות הרבים מאי לאו התיזה ברשות הרבים והזיקה ברשות הרבים לא התיזה ברה"ר והזיקה ברשות היחיד
1 R. Joḥanan sagte ja, bei der halben Ersatzleistung gebe es keinen Unterschied zwischen Privatgebiet und öffentlichem Gebiet; doch wohl, wenn auf öffentlichem Gebiete aufgewirbelt und auf öffentlichem Gebiete den Schaden angerichtet!? — Nein, wenn auf öffentlichem Gebiete aufgewirbelt und auf Privatgebiet den Schaden angerichtet. —
ב והאמרת עקירה אין כאן הנחה יש כאן א"ל הדרי בי איבעית אימא כי אמר רבי יוחנן אקרן
2 Du sagtest ja aber: wie sollte es ohne Fortnehmen ein Hinlegen geben!? Dieser erwiderte: Ich bin davon abgekommen. Wenn du aber willst, sage ich: R. Joḥanan spricht von der Hornschädigung.
ג יתיב רבי יהודה נשיאה ורבי אושעיא אקילעא דרבי יהודה נפק מילתא מבינייהו כשכשה בזנבה מהו א"ל אידך וכי יאחזנה בזנבה וילך אי הכי קרן נמי נימא וכי יאחזנה בקרן וילך
3 R. Jehuda der Fürst und R. Oša͑ja saßen an der Pforte R. Jehudas, und einer von ihnen warf folgende Frage auf: Wie ist es, wenn [ein Vieh] mit dem Schwanze gewedelt hat? Der andere erwiderte: Sollte es denn [der Eigentümer] beim Schwanze fassen und hinter ihm einhergehen!? — Dies ist ja auch hinsichtlich der Hornschädigung einzuwenden: sollte es denn [der Eigentümer] beim Horn fassen und neben ihm einhergehen!? —
ד הכי השתא קרן לאו אורחיה הא אורחיה
4 Was soll dies: die Hornschädigung ist ungewöhnlich, dies aber ist gewöhnlich. —
ה וכי מאחר דאורחיה מאי מבעיא ליה כשכוש יתירא מבעיא ליה
5 Wenn dies gewöhnlich ist, so gibt es ja diesbezüglich nichts zu fragen!? — Er fragte bezüglich des übermäßigen Wedelns.
ו בעי רב עינא כשכשה באמתה מהו מי אמרינן מידי דהוה אקרן קרן לאו יצרא קתקיף ליה הכא נמי לא שנא או דלמא קרן כוונתו להזיק הא אין כוונתה להזיק תיקו
6 R. E͑na fragte: Wie ist es, wenn es mit dem Gliede gewedelt hat? Sagen wir, hierbei verhalte es sich wie bei der Hornschädigung: bei der Hornschädigung ist es ein Zwang des Triebes und hierbei ebenfalls, oder aber: bei der Hornschädigung ist die Absicht der Schädigung vorhanden, hierbei aber nicht!? — Dies bleibt unentschieden.
ז התרנגולין מועדין להלך כדרכן ולשבר וכו' אמר רב הונא לא שנו אלא שנקשר מאליו אבל קשרו אדם חייב
7 H<small>ÜHNER GELTEN ALS VERWARNT, WENN SIE IM GEWÖHNLICHEN</small> G<small>EHEN ETWAS ZERBRECHEN</small>. R. Hona sagte: Dies gilt nur von dem Falle, wenn sie sich von selbst angeknotet hat, wenn aber ein Mensch sie angeknotet hat, so ist dieser ersatzpflichtig. —
ח נקשר מאליו מאן חייב אילימא בעל הדליל היכי דמי אי דאצנעיה אנוס הוא ואי לא אצנעיה פושע הוא
8 Wer ist ersatzpflichtig, wenn sie sich von selbst angeknotet hat: wollte man sagen, der Eigentümer der Schnur sei ersatzpflichtig, so ist es ja, wenn er sie verwahrt hatte, ein Mißgeschick, und wenn er sie nicht verwahrt hatte, sein Verschulden;
ט אלא חייב בעל תרנגול מאי שנא כוליה נזק דלא דכתיב (שמות כא, לג) כי יפתח איש בור ולא שור בור חצי נזק נמי איש בור ולא שור בור
9 und wollte man sagen, der Eigentümer des Hahnes sei ersatzpflichtig, so ist er es ja für den ganzen Schaden deshalb nicht, weil es heißt:<i>wenn jemand eine Grube öffnet</i>, nicht aber, wenn ein Ochs eine Grube öffnet, ebenso sollte man ja auch vom halben Schadenersatze sagen, nur wenn ein Mensch eine Grube öffnet, nicht aber, wenn ein Ochs eine Grube öffnet!? —
י אלא מתני' בדאדייה אדויי וכי אתמר דרב הונא בעלמא אתמר דליל הפקר אמר רב הונא נקשר מאליו פטור קשרו אדם חייב
10 Vielmehr, die Mišna spricht von dem Falle, wenn [der Hahn die Schnur] geworfen hat, und das, was R. Hona gesagt hat, bezieht sich auf eine andere Lehre: Ist es eine herrenlose Schnur, so ist, wie R. Hona sagt, wenn sie sich von selbst angeknotet hat, niemand ersatzpflichtig, hat jemand sie ihm angeknotet, so ist dieser ersatzpflichtig. —
יא משום מאי חייב אמר רב הונא בר מנוח משום בורו המתגלגל ברגלי אדם וברגלי בהמה
11 Wegen welcher [Schädigung] ist er ersatzpflichtig? R. Hona b. Manoaḥ erwiderte: Wegen einer unter den Füßen von Menschen und Tieren treibenden Grube.
יב <big><strong>מתני׳</strong></big> כיצד השן מועדת לאכול את הראוי לה הבהמה מועדת לאכול פירות וירקות אכלה כסות או כלים משלם חצי נזק במה דברים אמורים ברשות הניזק אבל ברשות הרבים פטור
12 <b>I</b><small>N WELCHEM</small> F<small>ALLE GILT ES BEI DER</small> Z<small>AHNSCHÄDIGUNG ALS VERWARNT HINSICHTLICH DES</small> E<small>SSENS VON FÜR DIESE GEEIGNETEN</small> S<small>ACHEN</small>? E<small>IN</small> V<small>IER GILT ALS VERWARNT, WENN ES</small> F<small>RÜCHTE ODER</small> K<small>RÄUTER GEFRESSEN HAT; HAT ES ABER</small> K<small>LEIDUNGSSTÜCKE ODER</small> G<small>ERÄTE GEFRESSEN, SO IST DIE</small> H<small>ÄLFTE DES</small> S<small>CHADENS ZU ERSETZEN</small>. D<small>IES NUR, WENN ES UM</small> G<small>EBIETE DES</small> G<small>ESCHÄDIGTEN ERFOLGT, WENN ABER AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE, SO IST</small> [<small>DER</small> E<small>IGENTÜMER</small>] <small>ERSATZFREI; </small>
יג ואם נהנית משלמת מה שנהנית
13 HAT ES DABEI EINEN G<small>ENUSS GEHABT, SO IST DER</small> G<small>ENUSS</small><small>ZU BEZAHLEN</small>.
יד כיצד משלמת מה שנהנית אכלה מתוך הרחבה משלמת מה שנהנית מצדי הרחבה משלמת מה שהזיקה מפתח החנות משלמת מה שנהנית מתוך החנות משלמת מה שהזיקה
14 I<small>N WELCHEM</small> F<small>ALLE IST NUR DER</small> G<small>ENUSS ZU BEZAHLEN</small>? H<small>AT ES ETWAS IN DER</small> M<small>ITTE DES</small> M<small>ARKTPLATZES GEFRESSEN, SO IST NUR DER</small> G<small>ENUSS ZU BEZAHLEN, HAT ES ETW AS AN DEN</small> S<small>EITEN DES</small> M<small>ARKTPLATZES</small><small>GEFRESSEN, SO IST DER</small> S<small>CHADEN ZU ERSETZEN, HAT ES ETWAS AM</small> E<small>INGANGE DES</small> L<small>ADENS GEFRESSEN, SO IST NUR DER</small> G<small>ENUSS ZU BEZAHLEN, WENN IM</small> I<small>NNERN DES</small> L<small>ADENS, SO IST DER</small> S<small>CHADEN ZU ERSETZEN</small>.
טו <big><strong>גמ׳</strong></big> תנו רבנן השן מועדת לאכול את הראוי לה כיצד בהמה שנכנסה לחצר הניזק ואכלה אוכלין הראויין לה ושתתה משקין הראויין לה משלם נזק שלם וכן חיה שנכנסה לחצר הניזק וטרפה בהמה ואכלה בשר משלם נזק שלם
15 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Bei der Zahnschädigung gilt es als verwarnt hinsichtlich des Fressens von für dieses geeigneten Sachen; zum Beispiel: wenn ein Vieh in das Gebiet des Geschädigten geht und da für dieses geeignete Sachen frißt oder geeignete Getränke trinkt, so ist der ganze Schaden zu ersetzen. Ebenso ist, wenn ein Tier in das Gebiet des Geschädigten geht und ein Vieh zerreißt und das Fleisch frißt, der ganze Schaden zu ersetzen.
טז ופרה שאכלה שעורין וחמור שאכל כרשינן וכלב שליקק את השמן וחזיר שאכל חתיכה של בשר משלמין נזק שלם אמר רב פפא השתא דאמרת כל מידי דלאו אורחיה ואכלה ליה ע"י הדחק שמיה אכילה האי שונרא דאכל תמרי וחמרא דאכיל ביניתא משלם נזק שלם
16 Wenn eine Kuh Gerste oder ein Esel Wicken gefressen, oder ein Hund Öl geleckt, oder ein Schwein ein Stück Fleisch gefressen hat, so ist der ganze Schaden zu ersetzen. R. Papa sagte: Da wir nun sagen, daß alles, was [das Tier] gewöhnlich nicht zu fressen pflegt, wohl aber im Notfalle, als zum Fressen geeignet gilt, so ist, wenn eine Katze Datteln oder ein Esel Fische gefressen hat, der ganze Schaden zu ersetzen.
יז ההוא חמרא דאכל נהמא ופלסיה לסלא חייביה רב יהודה לשלם נזק שלם אנהמא ואסלא חצי נזק ואמאי כיון דאורחיה למיכל נהמא אורחיה נמי לפלוסי סלא דאכל והדר פליס
17 Einst fraß ein Esel Brot und zerbrach den Korb. Da verpflichtete R. Jehuda, für das Brot den ganzen Schaden und für den Korb die Hälfte des Schadens zu bezahlen. — Weshalb denn, wenn es seine Art ist, Brot zu fressen, ist es ja auch seine Art, den Korb zu zerbrechen!? — Er fraß zuerst [das Brot] und nachher zerbrach er [den Korb]. —
יח ופת אורחיה הוא ורמינהו אכלה פת ובשר ותבשיל משלם חצי נזק מאי לאו בבהמה לא בחיה
18 Ist es denn seine Art, Brot [zu fressen], ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Hat es Brot, Fleisch oder Geköch gefressen, so ist nur die Hälfte des Schadens zu ersetzen. Dies gilt wohl von einem Vieh!? — Nein, von einem Wild. —
יט חיה בשר אורחיה הוא דמטוי ואיבעית אימא בטביא ואיבעית אימא לעולם בבהמה ובפתורא
19 Ein Wild pflegt ja Fleisch [zu fressen]!? — Wenn es gebraten ist. Wenn du willst, sage ich: hier wird von einem Reh gesprochen. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich von einem Vieh, wenn es aber am Tische [gefressen hat].